Für die Gewährung einer Stiftsrente muss die Bewerberin sechs Bedingungen erfüllen:
1. Über eine eigene Altersrente, Witwenrente, Erwerbsminderungsrente verfügen, die unter unserer Einkommensgrenze liegt; oder Grundsicherungsleistungen erhalten. Unsere Einkommensgrenze können Sie gerne erfragen
2. Älter als 60 Jahre und Rentnerin sein
3. Seit mindestens einem Jahr in Frankfurt leben
4. Alleinstehend sein
5. Christlichen Glaubens sein
6. Geringes Vermögen besitzen, d. h. unter 10.000 €
Wenn alle Bedingungen auf Sie zutreffen, können Sie gerne den Bewerbungsbogen herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an uns senden. Selbstverständlich werden alle Informationen vertraulich behandelt.
Infoblatt Bewerbung Pflegeheim (PDF)
Stiftsrente Bewerbung Pflegeheim (PDF)
Rufen Sie uns an. Telefon: 069 . 15 68 02-0 oder schreiben Sie uns eine Email.
Wir beraten Sie gerne persönlich und lassen Ihnen detaillierte Informationen zukommen.
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St. Katharinen- und Weißfrauenstift –
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