Die Verwaltung des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts dient der dauernden und nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Stiftungsvermögen gesondert zu verwalten und ungeschmälert zu erhalten ist. Hierbei vermeiden wir Risiken, die dazu führen könnten, dass der Stiftungszweck nicht mehr eingehalten werden kann.
Wir legen Wert auf eine schlanke und effektive Verwaltung, um zu gewährleisten, dass wir wirtschaftlich im Sinne unserer Stifter handeln.
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St. Katharinen- und Weißfrauenstift –
Stiftung des öffentlichen Rechts